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Autoschutzbrief-Versicherung

Bedingungen für versicherte Personen

A. Allgemeine Informationen

Wer ist Versicherungs-Nehmer? Wer ist versicherte Person?

Der Versicherungs-Nehmer Aral AG hat einen Gruppenversicherungs-Vertrag mit der AWP P&C S.A., Niederlassung für Deutschland geschlossen. Dieser Gruppenversicherungs-Vertrag ist ein einheitlicher, eine Personengruppe erfassender Versicherungs-Vertrag. Sie werden in diesen Gruppenversicherungs-Vertrag als versicherte Person einbezogen. Die versicherte Person wird nicht Vertragspartei, kann aber eigene Rechte aus dem Versicherungs-Vertrag geltend machen. Für Sie gelten die Versicherungs-Bedingungen und die Datenschutzhinweise.

 

Wie können Sie Ansprüche aus dem Gruppenversicherungs-Vertrag geltend machen?

 

Im Versicherungsfall können Sie als versicherte Person Ansprüche auf die Versicherungs-Leistung und Rechte, die mit der Entschädigung zusammenhängen, bei uns geltend machen. Eine Zustimmung des Versicherungs-Nehmers ist nicht erforderlich; § 44 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz findet keine Anwendung.

Was gilt zur Beitrags-Zahlung?

Der Versicherungs-Nehmer leistet die Versicherungs-Beiträge an den Versicherer. Wir als Versicherer dürfen fällige Forderungen aus dem Versicherungs-Vertrag (z. B. Beitragsforderungen) nicht gegenüber Ihren Ansprüchen aus dem Versicherungs-Vertrag aufrechnen; § 35 Versicherungsvertragsgesetz findet keine Anwendung.

Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?

 

Die Laufzeit Ihres Gruppenversicherungsvertrags beginnt am 20.10.2025 um 00:00 Uhr, der Versicherungsschutz für das versicherte Fahrzeug beginnt 5 Tage nach der Registrierung in unserem Portal und endet 12 Monate nach dem Startdatum. Der Versicherungsschutz endet außerdem, wenn der Gruppenversicherungsvertrag vom Versicherungs-Nehmer gekündigt wird.

B. Wie erreichen Sie uns ?

Unsere Assistance ist 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche erreichbar. Bitte wenden Sie sich an die Assistance, wenn Sie Hilfe benötigen. 

  • Telefon Inland & Ausland:     +49 89 20801 9488   

 

Halten Sie bitte folgende Informationen bereit:

  • Kennzeichen

  • den genauen Standort Ihres Fahrzeugs

  • Ihre Kontaktdaten und Telefonnummer

  • eine genaue Beschreibung des Sachverhalts

C. Geografischer Geltungsbereich

Versicherungsschutz besteht im Wohnsitzland der versicherten Person sowie während privater Reisen mit einer Dauer von bis zu maximal 90 aufeinanderfolgenden Tagen in Europa im geografischen Sinn (hierzu zählt auch der europäische Teil der Türkei), dem asiatischen Teil der Türkei sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. 

D. Definitionen

D.1 Allgemeine Definitionen
 

Einige Begriffe und Ausdrücke haben eine bestimmte Bedeutung und werden im Folgenden definiert. Um die Lesbarkeit zu erleichtern, sind diese fett geschrieben.

Ausland: Jedes andere Land als das Wohnsitzland der versicherte Person


Versichertes Fahrzeug: über den individuellen Registrierungscode auf der Landing Page des Versicherers registrierter privater PKW, mit einem Gesamtgewicht bis zu 3.500 kg (einschließlich Ladung). Der PKW muss für die Nutzung im Straßenverkehr zugelassen und in Deutschland registriert sein.


Ausgeschlossen sind: Dreiräder, Quads, Karts und Fahrzeuge, die zur gewerblichen Beförderung von Personen eingesetzt werden (z.B. Taxis, Krankenwagen, Mietwagen und Fahrschulfahrzeuge).


nicht fahrbereites Fahrzeug: Das Fahrzeug ist aufgrund eines Ereignisses oder Defekts nicht mehr verkehrs- und betriebssicher.


Versicherte Person / Sie/ Ihr/e/r/m: über den individuellen Registrierungscode auf der Landing Page des Versicherers registrierte Personen, berechtigten Fahrer:innen sowie Insass:innen des versicherten Fahrzeugs bis zur maximal zugelassenen Anzahl an Sitzplätzen. Mitgenommene Anhalter:innen sind ausgeschlossen.


Versichertes Ereignis: Alle Ereignisse gemäß der Definition im Abschnitt D.2 "Definition der versicherten Ereignisse", die der versicherten Person Anspruch auf unsere Leistungen gewähren.


Versicherungs-Nehmer: Der Vertrags-Nehmer des Gruppenversicherung-Vertrags, der die Versicherungsprämie bezahlt hat.


Wohnsitz: Ständiger, fester Wohnsitz für rechtliche und steuerliche Zwecke im Wohnsitzland der versicherten Person

 

Wohnsitzland: Land, in dem die versicherte Person ihren Wohnsitz hat.


Wohnwagen oder Anhänger: Wohnwagen oder Anhänger mit einem Gewicht von max. 750 kg, bei einem Gesamtgewicht des Gespanns bis maximal 3,5 t. (einschließlich Ladung), der am Fahrzeug befestigt ist.

D.2 Versicherte Ereignisse
Panne: Jeder plötzliche und unvorhergesehene mechanische, elektrische, hydraulische oder elektronische Defekt, einschließlich einer leeren Batterie, der dazu führt, dass das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist.


Unfall und weitere Ereignisse

 

  • Fahrzeugunfall: Jedes plötzlich, unmittelbar von außen her und unbeabsichtigt mit mechanischer Gewalt einwirkende Ereignis sowie jeder Zusammenstoß oder Aufprall auf ein festes oder bewegliches Objekt, der dazu führt, dass das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist.

  • Feuer/Brand: Hitze oder Flammen, die das Fahrzeug beschädigen und dazu führen, dass das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist.

  • Vandalismus: Jede Beschädigung am Fahrzeug, die mutwillig durch eine dritte Person herbeigeführt wurde und dazu führt, dass das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist.

Obliegenheiten:
Wir behalten uns das Recht vor Sie um eine Kopie des Polizeiberichts zu bitten. Die polizeiliche Anzeige muss erfolgen.
Die Folgen einer Obliegenheitsverletzung sind im Abschnitt Allgemeine Bestimmungen nachzulesen. 

  • Elementar-Ereignisse: Folgende Naturgewalten, die auf das Fahrzeug einwirken und dazu führen, dass das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist: Hagel, Überschwemmung, Sturm, Orkan, Regen, Graupel oder Schnee, Wind, Blitzschlag oder ähnliche Ereignisse, die NICHT offiziell zu einer Naturkatastrophe erklärt werden.

 

Pilot Errors (selbst verschuldete Pannen): 

  • Kraftstoffmangel: Kraftstoffmangel, weshalb das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist.

    • Nicht versichert ist der vorsätzlich herbeigeführte Kraftstoffmangel.

  • Sonstige Kraftstoffprobleme: Falscher Kraftstoff (Falschbetankung), gefrorener Kraftstoff oder verschmutzter Kraftstoff, weshalb das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist.

  • Elektrofahrzeug mit entladenem Akku: Entladener Akku/Batterie,  weshalb das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist.

  • Reifenpanne(n): Luftverlust in einem oder mehreren Reifen weshalb das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist.

  • Schlüsselprobleme: Fahrzeugschlüssel, die im Fahrzeug eingeschlossen, beschädigt, verloren oder gestohlen wurden und weshalb das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist.

 

Diebstahl

  • Diebstahl, Versuchter Diebstahl und Diebstahl von Fahrzeugteilen (einschließlich Wiedererlangung nach Auffinden des Fahrzeugs): Diebstahl oder Beschädigung von Fahrzeugteilen oder -ausrüstung, weshalb das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist.

 

Obliegenheit: Wir bitten Sie um eine Kopie des Polizeiberichts. Die Anzeige bei der Polizei muss erfolgen. Die Folgen einer Obliegenheitsverletzung sind im Abschnitt Allgemeine Bestimmungen nachzulesen.
 
Glasbruch / zerbrochene Windschutzscheibe: Alle Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs, die dazu führen, dass das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist.

E. Autoschutzbrief

Ist das Fahrzeug aufgrund eines der im Abschnitt D.2 aufgeführten Ereignisse nicht mehr fahrbereit oder nicht mehr verkehrssicher, organisieren wir die nachfolgend beschriebenen Leistungen und übernehmen hierfür die Kosten im vereinbarten Rahmen für  die jeweilige Leistung.

E.1 Pannen- und Abschlepphilfe

E.1.1 Pannenhilfe vor Ort


Ist das Fahrzeug aufgrund eines der in Abschnitt D.2. aufgeführten Ereignisse nicht fahrbereit, organisieren wir nach Möglichkeit eine Pannenhilfe, um den Fehler festzustellen und wenn möglich, das Fahrzeug am Schadenort wieder fahrbereit zu machen.

Wir übernehmen die hierfür entstehenden Kosten.

 

Darüber hinaus übernehmen wir anfallende Kosten bis zu maximal 30 € (inkl. MwSt.) für ein Reifenreparaturset oder für den notwendigen Austausch von Kleinteilen wie Glühbirnen und Sicherungen, die vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführt werden.

 

E.1.2 Abschleppen /Bergen
 

Ist das Fahrzeug aufgrund eines der in Abschnitt D.2. aufgeführten Ereignisse nicht fahrbereit und kann vor Ort nicht repariert werden, organisieren wir das Abschleppen des Fahrzeugs in die nächstgelegene Fachwerkstatt.

 

Zieht das nicht mehr fahrbereite Fahrzeug einen Wohnwagen oder Anhänger, sorgen wir dafür, dass dieser gemeinsam mit dem Fahrzeug in die nächstgelegene Fachwerkstatt transportiert wird

 

  • Wurde das Zugfahrzeug gestohlen oder verschrottet, organisieren wir den Transport des Wohnwagens oder Anhängers zum nächstgelegenen geeigneten Unterstellplatz und übernehmen die Kosten  für max. 7 Tage und bis zu maximal  20 € (inkl. MwSt.) pro Tag.

 

Wenn die Werkstatt, zu der das Fahrzeug abgeschleppt wird, geschlossen ist (außerhalb der Öffnungszeiten), organisieren wir den Transport zu einer geeigneten Unterstellmöglichkeit und übernehmen die Unterstellkosten. Das Fahrzeug wird am nächsten Werktag zur Werkstatt transportiert. Wir übernehmen die hierfür entstehenden Kosten pro Schadenfall.

 

Ist eine Bergung des Fahrzeugs (z.B. unter Einsatz eines Krans, Winde, etc.) erforderlich, organisieren wir diese und übernehmen die hierfür entstehenden Kosten bis zu maximal 500 € (inkl. MwSt.) pro Schadenfall.

 

Bei dringendem Bedarf (unser Ermessen) organisieren und übernehmen wir die Kosten eines Taxis oder öffentlichen Verkehrsmittels bis zu maximal 50 € (inkl. MwSt.).

F. Verantwortlichkeit

Wir können unter keinen Umständen an die Stelle der örtlichen Rettungsdienste treten. Die versicherte Person oder seine Angehörigen müssen im Notfall direkt und vorrangig Kontakt mit den örtlichen Rettungsdiensten aufnehmen.


Wir haften nicht für Störungen oder Beeinträchtigungen bei der Erfüllung unserer Verpflichtungen, die auf höhere Gewalt oder Ereignisse wie Bürgerkriege oder ausländische Kriege, Revolutionen, andauernde politische Instabilität, Repressalien, Embargos, Wirtschaftssanktionen, Volksbewegungen, Unruhen, Sabotage, Terrorismus, Streiks, Beschlagnahmungen oder Beschränkungen durch die öffentliche Gewalt, behördliche Verbote, Maschinenexplosionen, nukleare oder radioaktive Einwirkungen, schwerwiegende klimatische Hindernisse und unvorhersehbare Ereignisse natürlichen Ursprungs zurückzuführen sind.


Informationen zu einzelnen Ländern finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes. 


Die Erstattung von in diesen Bedingungen genannten Leistungen an die versicherte Person wird in dem Fall, dass diese die Hilfe selbst organisiert hat, nur gewährt, wenn wir vorab benachrichtigt wurden und unsere ausdrückliche Zustimmung erteilt haben.


Die entstandenen Kosten werden in diesem Fall gegen Vorlage von Originalbelegen erstattet, und zwar bis zu dem Betrag, der uns bei der Organisation der Leistung entstanden wäre.


Wir sind nicht für Handlungen von Dienstleister:innen, die in eigenem Namen und unter eigener Verantwortung bei der versicherten Person tätig werden, verantwortlich. Wir sind nicht für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung von deren vertraglichen Verpflichtungen verantwortlich.

G. Ausschlüsse und Einschränkungen

Die in diesem Abschnitt aufgeführten Ereignisse sind nicht vom Versicherungsschutz erfasst, außer das Ereignis ist ausdrücklich Bestandteil des abgeschlossenen Versicherungsvertrags. 

 

  • Alle Kosten, die ohne unsere vorherige Zustimmung entstanden sind sowie Kosten, die in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich als versichert angegeben sind.

  • Leistungen, die ohne unsere Zustimmung oder vorherige Schadenmeldung von der versicherten Person oder einer dritten Partei selbst organisiert wurden. 

  • Beschlagnahmtes Fahrzeug: Das Fahrzeug wurde von einer Behörde beschlagnahmt und sichergestellt.

  • Jegliche Verluste, Diebstähle, Schäden, Todesfälle, Körperverletzungen, Kosten oder Ausgaben, die nicht direkt mit dem Vorfall zusammenhängen, welcher den Anspruch ausgelöst hat, es sei denn, dies ist in diesen Bedingungen ausdrücklich angegeben.

  • Radioaktive, toxische, explosive oder sonstige gefährliche Eigenschaften einer nukleartechnischen Anlage oder deren nuklearen Bauteilen.

  • Krieg oder Bürgerkrieg (ob erklärt oder nicht), Einmarsch, Revolution, Aufstand, zivile Unruhen, politische Gewalttaten, Anschläge oder Terrorakte, Aussperrungen oder Arbeitskämpfe (Streik), Enteignungen oder ähnliche Eingriffe, Beschlagnahmen, behördliche Anordnungen oder sonstige staatliche Eingriffe.

  • Hagel, Überschwemmung, Sturm, Orkan, Starkregen, Graupel oder Schnee, Blitzschlag oder ähnliche Ereignisse, welche von den Behörden offiziell als Naturkatastrophen deklariert werden und zur Immobilisierung des Fahrzeugs führen.

  • Konsum von Drogen, Betäubungsmitteln und ähnlichen Substanzen Die Folgen von vorsätzlichen Handlungen der versicherten Person, Selbstmord oder Selbstmordversuchen.

  • Grobe Fahrlässigkeit: Bei Schäden, die durch grob fahrlässige Handlungen durch die versicherte Person oder eine andere Nutzer:in des versicherten  Fahrzeugs herbeigeführt wurden, sind wir berechtigt, unsere Leistung je nach Schwere des Verschuldens entsprechenden zu kürzen.

  • Vorsatz: Schäden, die von der versicherten Person oder einer anderen Nutzer:in des versicherten Fahrzeugs vorsätzlich herbeigeführt wurden.

  • Kosten, die nicht durch Originalrechnungen oder beglaubigte Rechnungskopien nachgewiesen werden können.

  • Schäden, die außerhalb des vertraglich vereinbarten geografischen Geltungsbereiches eintreten oder Schäden die außerhalb des Gültigkeitszeitraumes des Versicherungsschutzes eintreten und insbesondere Schäden, die während einer Reise im Ausland nach Ablauf der versicherten Reisedauer eintreten. 

  • Schäden, die bei Teilnahme an Rennen oder behördlich genehmigten Fahrveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.

  • Kosten für Ersatzteile

  • Kosten für Kraftstoff oder Mautgebühren.

  • Kosten für die fachmännische Bergung oder Kosten, die entstehen, wenn das Fahrzeug zum  Schadenzeitpunkt nicht auf einer öffentlichen Straße unterwegs war und das Fahrzeug nicht mit unserer Standardausrüstung erreicht und geborgen werden kann. Entsprechende Kosten werden nur dann übernommen, wenn diese  explizit in der Tabelle "Leistungsübersicht" aufgeführt sind. 

  • Dienstleistungen auf Gleisen oder nicht befahrbaren Straßen. 

  • Schäden die dadurch entstehen, dass das Fahrzeug nicht in einem verkehrssicheren Zustand gehalten wird oder nicht gemäß den Empfehlungen des Herstellers gewartet wurde. Wir behalten uns das Recht vor, in diesen Fällen einen Nachweis über die Wartung zu verlangen.

  • Das Fahrzeug ist nicht fahrbereit aufgrund einer Produktrückrufaktion des Fahrzeugherstellers sowie aufgrund von Wartungsarbeiten, Kontrollen oder Montage von Zubehörteilen.

  • Wenn die versicherte Person in den letzten 28 Tagen einen Schaden nicht behoben hat, aufgrund dessen wir bereits in Anspruch genommen wurden. Es liegt in der Verantwortung der versicherten Person sicherzustellen, dass auf von uns vor Ort durchgeführte Notreparaturen/Pannenhilfen so schnell wie möglich eine dauerhafte Reparatur folgt.

  • Cyber-Angriff: Jede Art von böswilliger Aktivität, die versucht, Ressourcen des Informationssystems oder die Informationen selbst zu erfassen, zu stören, zu verweigern, zu beeinträchtigen oder zu zerstören, und die zu einer Pannenhilfe führt.

H. Allgemeine Bestimmungen

H.1 Sanktionen

Kein Versicherungsschutz besteht, wenn
a) Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-Sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland bestehen und
b) diese auf  die versicherten Person oder uns direkt anwendbar sind oder dem Versicherungsschutz entgegenstehen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika erlassen werden, sofern diesen keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.

H.2 Beschwerdemöglichkeiten

Unser Ziel ist es, erstklassige Leistungen zu bieten. Ebenso ist es uns wichtig, auf Ihre Anliegen einzugehen. Sollten Sie einmal mit unseren Produkten oder unserem Service nicht zufrieden sein, teilen Sie uns dies bitte direkt mit.


Sie können uns Ihre Beschwerden zu Vertrags- oder Schadenfragen auf jedem Kommunikationsweg zukommen lassen:


telefonisch unter +49.89.6 24 24-460, 
per E-Mail an beschwerde-reise@allianz.com bzw. 
per Post an AWP P&C S.A., Beschwerdemanagement, 
Königinstraße 28, D-80802 München. 
Mehr Informationen zu unserem Beschwerdeprozess finden
Sie unter www.allianz-reiseversicherung.de/beschwerde 

Sie können sich mit Ihrer Beschwerde auch an den Versicherungsombudsmann wenden: 
Versicherungsombudsmann e. V., 
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, 
Telefon: 0800.3 69 60 00, Fax 0800.3 69 90 00, 
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de 
Weitere Informationen finden Sie unter: 
www.versicherungsombudsmann.de. 

Für Beschwerden können Sie sich ferner an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden: 
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), 
Graurheindorfer Straße 108, D - 53117 Bonn (www.bafin.de).

H.3 Gerichtsstand

1. Wenn Sie Ansprüche aus dem Versicherungs-Vertrag geltend machen wollen, können Sie zwischen folgenden Gerichtsständen wählen:

  • München oder 

  • Ort Ihres Wohnsitzes in Deutschland zum Zeitpunkt der Klageerhebung


2. Wenn wir Ansprüche gegen Sie gerichtlich geltend machen wollen, ist der Gerichtsstand an dem Ort Ihres Wohnsitzes in Deutschland zum Zeitpunkt der Klageerhebung.

H.4 Anwendbares Recht 

Es gilt deutsches Recht, soweit nach internationalem Recht zulässig. 

H.5 Obliegenheiten

1. Die versicherte Person hat bei Eintritt eines Versicherungsfalles diesen unverzüglich zu melden und alles zu tun, was zur Aufklärung des Falles und zur Minderung des Schadens dienlich sein kann. Sie hat hierbei unsere etwaigen Weisungen zu befolgen.
 
2. Die versicherte Person hat uns  jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang seiner Entschädigungspflicht zu gestatten sowie Originalbelege zum Nachweis der Schadenhöhe vorzulegen. Sie hat uns alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die  erforderlich sind, damit die gedeckte Leistung organisiert werden kann.

3. Verletzt  die versicherte Person eine der vorgenannten Pflichten vorsätzlich, sind wir von der Leistungsverpflichtung befreit, es sei denn, dass die Pflichtverletzung keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadens oder auf den Umfang der uns obliegenden Leistungen hat oder wir auf andere Weise rechtzeitig informiert werden. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheitspflicht sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere der Verletzung entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit die versicherte Person.

H.6 Ersatzansprüche gegen Dritte

1. Wenn die versicherten Person wegen des Schadenereignisses Ansprüche gegen Dritte hat, gehen diese auf uns über. Das gilt bis zur Höhe der Zahlung, die sie von uns erhalten hat, und soweit ihr daraus kein Nachteil entsteht. 


2. Die versicherte Person  muss uns dies auf unseren Wunsch hin schriftlich bestätigen. 


3. Ansprüche auf Leistungen aus anderen privaten Versicherungsverträgen gehen unserer Eintrittspflicht vor. Wir treten in Vorleistung, sofern unsere Dienste von der versicherten Person zuerst in Anspruch genommen werden.

H.7 Sonstiges

1. Die versicherten Personen wurden vom Versicherungs-Nehmer in den Versicherungsschutz mit einbezogen und genießen Versicherungsschutz. 

 

2. Im Schadenfall kann eine versicherte Person Ansprüche auf die Versicherungsleistung und Rechte, die mit einer Entschädigung zusammenhängen, bei uns geltend machen. Eine Zustimmung des Versicherungs-Nehmers ist nicht erforderlich.


3. Der Versicherungsbeitrag wird vom der Versicherungs-Nehmer an AWP P&C S.A., Niederlassung für Deutschland gezahlt. Die versicherte Person muss keinen Beitrag an AWP P&C S.A., Niederlassung für Deutschland zahlen. AWP P&C S.A., Niederlassung für Deutschland darf fällige Forderungen aus dem Versicherungsvertrag, z.B. Beitragsforderungen gegenüber dem Versicherungs-Nehmer oder anderen versicherten Personen, nicht gegenüber den Ansprüchen der versicherten Person aus dem Versicherungsvertrag aufrechnen.

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